Satzung
Stand: 31. Juli 2025
I. Allgemeine Bestimmungen (§§ 1–2)
- Name, Sitz in Lensahn, Geschäftsjahr = Kalenderjahr
- Zweck: Vertretung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen sowie Förderung von Gemeinschaft und kulturellem Leben
II. Mitgliedschaft (§§ 3–6)
- Ordentliche Mitglieder: Gewerbetreibende in Lensahn mit unbeschränktem Stimmrecht
- Mitgliedsbeiträge: jährliche Zahlung bis 15. März; Ausnahmen für Existenzgründer und Härtefälle
- Fördermitgliedschaft: nicht stimmberechtigt, freiwillige Zuwendung
III. Vereinsführung (§§ 7–9)
- Vorstand: 1. Vorsitzende:r, 2. Vorsitzende:r, Schriftführer:in, Kassenwart:in, drei Beisitzer:innen
- Amtszeit: 2 Jahre, gewählt durch die Mitgliederversammlung
- Beschlussfähigkeit des Vorstands ab 3 anwesenden Mitgliedern
IV. Mitgliederversammlung (§§ 10–11)
- Jahreshauptversammlung: jeweils am ersten Montag im Februar
- Beschlüsse: einfache Mehrheit; ¾-Mehrheit bei Satzungsänderungen und Auflösung
V. Verwaltung (§§ 12–14)
- Ausschüsse, Buchführung, Kassenprüfer:innen, Auflösungsverfahren
